Allgemeine Fragen
Anzeigen Schließen Wie viele Bewerbungen kann ich erstellen?
Sobald Sie im Bewerberportal registriert sind, erhalten Sie von den von Ihnen ausgewählten Staatlichen Schulämtern Stellenangebote, welche Ihrem Profil entsprechen. Sie können sich zudem auf alle ausgeschriebenen Stellen bewerben, für die Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Kommunikation zwischen Bewerberin oder Bewerber und jeweiligem Staatlichen Schulamt erfolgt stets bezogen auf konkrete Stellenangebote oder Stellenbewerbungen. Das heißt es wird im Rahmen jeder Stellenbewerbung sozusagen ein eigener Chatverlauf erzeugt.
Anzeigen Schließen Wann erhalte ich einen Bonus?
Sie erhalten für die Wahrnehmung von pädagogischen Tätigkeiten einen Bonus von 0.3, der von Ihrem G-Wert abgezogen wird. Der Bonus wird Ihnen gewährt, wenn Sie eine befristete hauptberufliche Tätigkeit mit mindestens 50 Prozent eines entsprechenden Vollbeschäftigten im Thüringer Schuldienst oder an staatlich anerkannten Schulen in freier Trägerschaft über einen Zeitraum von mindestens zehn Monaten wahrgenommen und der Schulleiter Ihnen bescheinigt hat, dass Sie sich während dieser Zeit bewährt haben. Der Bonus gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung Ihrer befristeten Tätigkeit.
Anzeigen Schließen Wie bewerbe ich mich?
Bewerbungen sind ausschließlich online über das Bewerberportal https://schuldienst.tmbjs.de möglich.
Um am Auswahlverfahren teilzunehmen, müssen Sie sich online registrieren und auf eine Ausschreibung bewerben. Sie erhalten eine sofortige Eingangsbestätigung auf Ihre Bewerbung.
Anzeigen Schließen Gibt es feste Bewerbungstermine?
Nein. Zum Beginn einer Stellenbesetzung werden alle zu diesem Zeitpunkt vollständig vorliegenden Bewerbungen in das Auswahlverfahren einbezogen. Bewerbungen können somit laufend eingereicht werden
Anzeigen Schließen Welche Voraussetzungen müssen für eine Verbeamtung erfüllt sein?
Informationen rund um die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern finden Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/verbeamtung
Anzeigen Schließen Wie kann ich meine Bewerbung zurückziehen?
Über die Schaltfläche „löschen“ können Sie Ihre Bewerbung online löschen. Sie erhalten dann seitens der Schulämter keine Stellenangebote mehr. Sollten Sie kein Interesse mehr an einer Einstellung in den Thüringer Schuldienst haben, empfehlen wir Ihnen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Sie vermeiden damit Mehraufwand für beide Seiten.
Anzeigen Schließen Wann erhalte ich eine Antwort? Wie lange bleibt die Bewerbung gültig?
Sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist und Sie für eine Stelle ausgewählt wurden, setzt sich das zuständige Schulamt mit Ihnen in Verbindung.
Sollten Sie kein Einstellungsangebot erhalten, bleibt Ihre Bewerbung trotzdem für die Dauer von zwölf Monaten gültig. Sollten Sie weiterhin Interesse an einer Einstellung in den Thüringer Schuldienst haben, ist es erforderlich, dass Sie im Online-Bewerberportal die Gültigkeit Ihrer Bewerbung verlängern.
Sollten Sie die Verlängerung nicht rechtzeitig vorgenommen haben, werden Ihre Bewerbungen automatisch gelöscht. Dann können Sie Ihre Bewerbung(en) erneut generieren.
Mit diesen Fristen werden datenschutzrechtliche Belange berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen
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Das erweitere Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz reichen Sie bitte vor einer beabsichtigten Einstellung von Ihnen ein. Sie werden zusammen mit einer Einstellungszusage ein Schreiben zur Beantragung dieses erweiterten Führungszeugnisses bei der Meldestelle erhalten. Sollten Sie bereits über ein erweitertes Führungszeugnis verfügen, beachten Sie bitte, dass dieses bei Vorlage beim Schulamt nicht älter als sechs Monate sein darf.
Anzeigen Schließen Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Auf dem Bewerberportal sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweis über die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen (Abschlusszeugnisse, z. B. Bachelor-/Masterabschluss, Diplom oder Zweite Staatsprüfung),
gegebenenfalls:
- Bescheinigung über eine kirchliche Unterrichtserlaubnis zur Erteilung von evangelischem oder katholischem Religionsunterricht oder eine Bevollmächtigung zur Erteilung von jüdischem Religionsunterricht,
- Anerkennungsbescheid des TMBJS, wenn der Abschluss nach § 22 Abs. 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz vollständig gleichgestellt wurde oder für mindestens ein Fach die Anforderungen des § 22 Abs. 2 Thüringer Lehrerbildungsgesetz erfüllt,
- Anerkennungsbescheid des TMBJS nach der Thüringer Lehrämteranerkennungs-verordnung bei einer ausländischen Lehrerausbildung,
- Kopie des Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 18 Aufenthaltsgesetz (Bewerber aus Drittstaaten),
- Nachweis über die für die Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nach Abschnitt III (Bewerber nichtdeutscher Muttersprache),
- erlangte Bescheinigungen zum Nachweis von zurückliegenden erfolgreichen Unterrichtstätigkeiten zur Anerkennung eines Bonus,
- Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Anzeigen Schließen Ich verfüge noch nicht über die abschließende Note der Ausbildung, kann ich mich trotzdem bewerben?
Bewerben können sich auch alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Referendare, deren Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat oder Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine vorläufige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung verfügen, wird diese akzeptiert, wenn in dieser das Lehramt, die Fächer bzw. Ihre Ausbildung und die endgültige Note angegeben sind.
Sollte Ihnen jedoch zum Bewerbungszeitpunkt die Note noch nicht vorliegen, so ist in der Bewerbung als Note der Wert 7 einzutragen. Der Nachweis über die endgültige Note ist umgehend nach Erhalt nachzureichen.
Seiteneinstieg
Anzeigen Schließen Was sind meine Möglichkeiten als Seiteneinsteiger*in?
Sie interessieren sich für eine Einstellung in den Staatlichen Schuldienst in Thüringen und verfügen über keine grundständige Lehrerausbildung?
Als Seiteneinsteiger können Sie derzeit nur nachrangig eingestellt werden. Das heißt: Erst wenn keine ausgebildete Lehrkraft zur Verfügung steht, wird Ihre Bewerbung in das Auswahlverfahren einbezogen , was in bestimmten Fächern oder Regionen aber unter Umständen sehr schnell gehen kann.
Für eine unbefristete Einstellung ist ein universitärer, nicht lehramtsbezogener Hochschulabschluss notwendig. Abschlüsse von Berufsakademien stehen grundsätzlich Fachhochschulabschlüssen gleich. Es ist notwendig, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit oder zur Gleichstellung von nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschlüssen mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Thüringen stellen. Über das Anerkennungsverfahren können Sie sich hier informieren und den entsprechenden Antrag herunterladen: https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/seiteneinsteiger.
Wird Ihr Abschluss als gleichwertig mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Thüringen festgestellt, müssen Sie – bevor eine unbefristete Einstellung erfolgen kann – den Vorbereitungsdienst ableisten. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwerben Sie die volle Lehrbefähigung und können sich im Anschluss um eine Einstellung in den Schuldienst bewerben. Die Einstellung erfolgt dann nicht als Seiteneinsteiger. Informationen zum Vorbereitungsdienst sowie die Bewerbung um Zulassung finden Sie hier: https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/lehrerbildung/vorbereitungsdienst
Sollte Ihr Abschluss die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Gleichstellung in mindestens einem Ausbildungsfach eines Lehramts in Thüringen erfüllen, können Sie als Tarifbeschäftigter unbefristet eingestellt werden.
Eine unbefristete Einstellung ist auch dann möglich, wenn Sie nicht über einen universitären nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss verfügen. Voraussetzung ist aber, dass die fachliche Eignung für den beabsichtigten Einsatz geprüft wurde und Sie sich bei einer befristeten Beschäftigung von einem Jahr bewährt haben.
Eine unbefristete Einstellung mit einem Berufsschulabschluss ist nur an einer berufsbildenden Schule als Fachlehrerin oder Fachlehrer möglich.
Anzeigen Schließen Kann ich mit einem Meisterabschluss in den Thüringer Schuldienst einsteigen?
Gemäß § 6 der Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung ist der Laufbahnzweig des Fachlehrers an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen demjenigen eröffnet, der z. B. einen Meisterabschluss hat, danach mindestens zwei Jahre hauptberuflich tätig gewesen ist und eine pädagogische Nachqualifizierung erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Einstellung erfolgt zunächst als tarifbeschäftigte Lehrkraft. Eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist nach erfolgreichem Abschluss der Nachqualifizierung und bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nach der Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung möglich.
Nach § 5 der Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung gehören zu diesem Laufbahnzweig als Eingangsamt das Amt des Fachlehrers mit Besoldungsgruppe A 9 sowie die Beförderungsämter (A 10 und A 11).