Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) steht vor allem für die Thüringer Polizei und den Verfassungsschutz, zwei spannende Bereiche, die ein Maximum an Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein von seinen Angestellten erfordern. Doch auch der Brand- und Katastrophenschutz und die Notfallrettung fallen in den sensiblen Bereich „Sicherheit“, der durch die Mitarbeiter:innen des TMIK betreut wird.
Wo es um Sicherheit geht, ist Ordnung nicht weit, deshalb fallen auch Aspekte des öffentlichen Rechts in den Aufgabenbereich des TMIK – genauer: Wahlrecht, Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Waffenrecht sowie Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht. Und genau deshalb werden durch das TMIK auch jährlich viele Gesetze, Verordnungen und Neuerungen von Rechtsvorschriften auf den Weg in den Thüringer Landtag gebracht.