Leitung der Abteilung 6 "Kultur und Kunst" im TMBWK (w/m/d)
Im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Leitung der Abteilung 6 „Kultur und Kunst“ – Besoldungsgruppe B 6 ThürBesG – unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Die Abteilung „Kultur und Kunst“ umfasst fünf Referate mit den Zuständigkeiten:
- Grundsatzangelegenheiten, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, Wartburg-Stiftung, Kulturgutschutz, Soziokultur, Digitaler Wandel
- Museen, Friedenstein-Stiftung Gotha, Kulturelle Bildung, Bildende Kunst und Ausstellungen
- Denkmalschutz und -pflege, Archive, Klassik Stiftung Weimar, Bauangelegenheiten
- Theater und Musik, Kulturstiftung Thüringen, Rechtsangelegenheiten
- Haushaltsangelegenheiten, Gedenkstätten, Erinnerungskultur, Landeskunde, Literatur, Bibliotheken, UNESCO-Weltkulturerbe.
Die Abteilung ist zudem oberste Denkmal- und Archivbehörde des Freistaats Thüringen und nimmt diesbezüglich Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht wahr. Darüber hinaus ist die Abteilung zuständig für die fachliche Begleitung der Mitgliedschaft in den Aufsichtsgremien von Stiftungen und Betrieben im Bereich Kultur und Kunst.
Das kulturelle Erbe Thüringens ist einzigartig. Eine offene demokratische Gesellschaft ist auf eine lebendige und vielfältige Kulturszene angewiesen. Der Erhalt und die Fortentwicklung der reichen Kulturlandschaft in Thüringen schließt das kulturelle Erbe der Thüringischen Residenzenlandschaft, die Gedenkstätten, die Theater und Museen ebenso ein, wie die unter Wahrung der Kunstfreiheit zu ermöglichenden kulturellen Angebote der Soziokultur, der Traditionspflege, des vielfältigen künstlerischen und kulturellen Schaffens sowie ihrer strukturell-organisatorischen Formate. Das kulturhistorische Erbe muss bewahrt werden, allen zugänglich sein und die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Zugleich bedarf es der Innovationskraft der zeitgenössischen Kunst und Kultur aller Sparten. Hieran können Sie als Abteilungsleitung an verantwortungsvoller Stelle mitwirken.
Zu den Aufgaben der von Ihnen zu leitenden Abteilung zählen insbesondere:
- Beratung und Unterstützung des Ministers sowie der Staatssekretäre in allen Angelegenheiten der Abteilung 6
- Leitung der Abteilung
- strategische und fachliche Ausrichtung der Kulturpolitik, Schaffung von guten Rahmenbedingungen zur Förderung von Kunst und Kultur sowie Entwicklung der kulturellen Infrastruktur, Mitwirkung an der Positionierung der kulturpolitischen Ziele; Personalgewinnung
- Führung von Verhandlungen mit fachübergreifenden Fragestellungen oder besonderer kulturpolitscher Bedeutung mit allen Kulturakteuren (Kommunen, Länder, Bund und Institutionen)
- Kontaktpflege und Kommunikation zu Behörden aller Ebenen sowie nichtstaatlichen Beteiligten
- Federführung in interministeriellen Arbeitsgruppen und Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren
- Übernahme von Repräsentationsterminen und öffentlichen Auftritten sowie Vertretung des Freistaats in Gremien.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden zwingend vorausgesetzt:
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Staatsprüfung, Diplom oder Master) in einer kultur- oder kunstwissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Fachrichtung
- Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Abschluss eines Vorbereitungsdienstes nach § 5 Deutsches Richtergesetz (§ 18 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz) oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit dem Hochschulabschluss entspricht
- mehrjährige Leitungserfahrungen in einer obersten Bundes- oder Landesbehörde sowie
- mehrjährige berufliche Erfahrungen in einem administrativen Leitungsbereich der Kunst und Kultur.
Erwünscht sind darüber hinaus:
- ausgeprägtes Interesse und fundierte Kenntnisse in der Gestaltung gesellschafts- und kulturpolitisch relevanter Fragestellungen in den Themenfeldern der Abteilung
- gute Kenntnisse der regionalen und nationalen Kulturszene
- Ambiguitätstoleranz und ein Verständnis von Kunst und Kultur als kritische, gesellschaftlich gestaltende Kraft, kombiniert mit einem ausgeprägten strategischen, haushälterisch versierten und wissenschaftsbasierten Denken
- überdurchschnittliche Befähigung in den Bereichen Führungsorientierung, Delegationsfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Entscheidungskompetenz, Durchsetzungsvermögen, Anleitung, Aufsicht und Adressatengerechtigkeit
- eine hohe Auffassungsgabe sowie ausgeprägtes Planungs- und Organisationsverhalten, ausgeprägte Urteilsfähigkeit und Entschlusskraft sowie hohe Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
- eine überdurchschnittliche Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit
- sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Bereitschaft, auch am Wochenende Termine zu übernehmen.
Die geforderten Qualifikationen sind anhand von Zeugnissen, Unterlagen usw. zu belegen bzw. nachzuweisen. Bewerber, die bereits in einem Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Thüringen stehen, können auf Unterlagen, die sich in der Personalakte befinden, verweisen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, denen ein mindestens mit Besoldungsgruppe B 3 bewerteter Dienstposten dauerhaft übertragen worden ist und die das einem solchen Dienstposten entsprechende Statusamt (mindestens Besoldungsgruppe B 3) bzw. eine einem solchen Dienstposten entsprechende Eingruppierung erreicht haben. Die Ausschreibung richtet sich nur an Beförderungsbewerber.
Die Auswahlentscheidung zur Vergabe des Dienstpostens nimmt zugleich die Auswahlentscheidung über eine Beförderung in die Besoldungsgruppe B 6 ThürBesG vorweg. Für Beschäftigte besteht die Möglichkeit eines außertariflichen Beschäftigungsverhältnisses mit außertariflicher Vergütung entsprechend B 6 ThürBesO B. Eine Planstelle der Wertigkeit B 6 ThürBesG steht zur Verfügung.
Beamtinnen und Beamten, die bereits das Statusamt B 6 erreicht haben, steht es frei, ihr Interesse an einer statusgleichen Verwendung im TMBWK zu bekunden. Entsprechendes gilt für Tarifbeschäftigte die bereits eine einem solchen Dienstposten entsprechende Eingruppierung erreicht haben. Soweit das TMBWK im Ergebnis auf eine solche Interessenbekundung zurückgreifen und eine statusgleiche Umsetzung/Versetzung vornehmen will, behält es sich vor, kein Auswahlverfahren nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung durchzuführen, mithin ein solches Auswahlverfahren abzubrechen.
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter. Frauen sind im ausgeschriebenen Bereich unterrepräsentiert und daher besonders aufgefordert sich zu bewerben. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Inwieweit einem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen. Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, reichen Sie bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungen bis 17. September 2025 ausschließlich über das Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaats Thüringen ein.
Die Bewerber (m/w/d) erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Informationen zum Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden durch das TMBWK im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Eine entsprechende Information gemäß Art. 13 DSGVO zur Erhebung personenbezogener Daten für Stellenbesetzungsverfahren finden Sie unter www.tmbwk.de/stellen.