Der Thüringer Landtag ist eines der drei Verfassungsorgane des Freistaats Thüringen. Als Legislativorgan handelt es sich um eine oberste Landesbehörde ohne nachgeordneten Bereich.
Die Landtagsverwaltung unterstützt die Abgeordneten des Thüringer Landtags bei der Umsetzung und Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie steht den Mitgliedern des Landtags beratend zur Seite und ist dabei der politischen Neutralität verpflichtet. Die hier tätigen Beamt:innen sowie Tarifbeschäftigten decken ein vielfältiges Aufgabenspektrum ab, damit der parlamentarische Betrieb reibungslos funktioniert.
Organisatorisch gliedert sich die Landtagsverwaltung in drei Teile:
- Abteilung A | Juristischer Dienst, Ausschussdienst erstellt u.a. Rechtsgutachten, betreut die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse und bearbeitet zahlreiche Vorlagen sowie Drucksachen
- Abteilung B | Zentrale Dienste umfasst die Bereiche Personal, Abgeordneten- und Fraktionsrecht, Organisation, EDV, Bibliothek, Registratur und das Justiziariat
- Leitungsstab Presse / Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die Präsidentin bei der Wahrnehmung ihre vielfältigen Verpflichtungen und dient als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit
Dem Landtag sind zudem vier Beauftragte angegliedert. Hierbei handelt es sich um den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und den Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Sie haben ihren Dienstsitz beim Landtag und unterstehen der Dienstaufsicht der Präsidentin des Landtags.