Zu den zentralen Aufgaben des TLDA und seinen Arbeitsbereichen gehören:
Stellungnahmen und Beratung
Als Denkmalfachbehörde ist das TLDA grundsätzlich in denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren einzubinden, die für alle Eingriffe an Kulturdenkmalen verpflichtend sind. Hierzu erstellt das TLDA fachliche Stellungnahmen gegenüber den Genehmigungsbehörden. Selbiges gilt für öffentliche Planungen. Bei der Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung eines Kulturdenkmals oder bei durch Baugeschehen ausgelöste Ausgrabungen steht sie Planern, Bauherren, Architekten, Restauratoren, Handwerkern oder anderen Partnern denkmalfachlich beratend zur Seite.
Inventarisierung
Die Mitarbeiter des Landesamtes arbeiten an der systematischen Erfassung (Inventarisierung) von Kulturdenkmalen und deren Eintragung in das sogenannte Denkmalbuch, ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich auch wichtige archäologische Fundstellen wiederfinden.
Forschung und wissenschaftliche Grundlagenarbeit
In der Bau- und Kunstdenkmalpflege werden wissenschaftliche Forschungen zum Kulturdenkmalbestand betrieben und bei Bedarf auch bei Kooperationspartnern angeregt und koordiniert. Die Archäologen der Bodendenkmalpflege führen mit verschiedenen Grabungsteams aufgrund geplanter Bau- oder städtebaulicher Maßnahmen erforderliche Grabungen vor Ort durch.
Die wissenschaftlichen Auswertungen sind durch eine hochqualifizierte interdisziplinäre Arbeitsweise geprägt, die neben Archäologen, Kunst- und Bauhistorikern mit ihren jeweiligen Spezialbereichen auch Nachbarwissenschaften sowie naturwissenschaftliche Disziplinen einbezieht. Neben diesen Forschungsbeiträgen zur Landesgeschichte erarbeitet das TLDA in Kooperation mit anderen Einrichtungen auch methodische Grundlagen in verschiedenen Fachgebieten (zum Beispiel Restaurierung und Konservierung).
Vermittlung und Dokumentation
Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewahrung der Kulturdenkmale ist das Verständnis für Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Öffentlichkeit. Das TLDA verfolgt verschiedene Wege, um die Kulturdenkmale des Freistaates allgemein zugänglich zu machen und sie dadurch für die Identifikation der Bürger mit ihrer Heimat, Bildung, den Tourismus und die öffentliche Wahrnehmung wirksam werden zu lassen.
Dabei setzt das TLDA auf die Vermittlung seiner Erkenntnisse, zum Beispiel in (populär-)wissenschaftlichen Publikationen, durch Vorträge, Fachtagungen, archäologische Wanderwege oder Ausstellungen.
Das angegliederte Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens und das Steinsburgmuseum vermitteln landesgeschichtliche Zusammenhänge und das Anliegen der Denkmalpflege allgemeinverständlich und für verschiedene Zielgruppen.
Öffentlich nutzbar sind auch die Archive, Bibliotheken und Bildstellen der beiden Dienststellen in Erfurt und Weimar.
Bewilligung von Fördermitteln und Steuerbescheinigungen
Das TLDA bewilligt im Jahr rund 350 beim Freistaat Thüringen beantragte Fördermittel und stellt jährlich etwa 250 denkmalschutzrechtliche Steuerbescheinigungen aus.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.