Oberste Aufgabe des Verfassungsschutzes in Thüringen ist es, Informationen über verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende Bestrebungen zu sammeln (z. B. Radikalisierung, Waffenkäufe, Verbreitung von Propaganda etc.), diese auszuwerten und mögliche Schlussfolgerungen aufzuzeigen, also ob und wie gefährlich diese Bestrebungen für die Demokratie, Freiheit und die Unversehrtheit der Menschen im Land sind. Diese Informationen sollen es der Landesregierung früh ermöglichen, Gefahren abzuwehren.
Deshalb ist das AfV als nachgeordnete Behörde des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales auch für die Terrorismusbekämpfung und die Spionageabwehr zuständig. Dabei arbeitet es eng mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zusammen, um auch breiter gestreute und vernetzte Gefahrenherde ausmachen zu können.