In Thüringen gibt es neben dem Thüringer Landessozialgericht vier Sozialgerichte in Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen.

Dokumentation
Die Thüringer Sozialgerichtsbarkeit ist als Fachgerichtsbarkeit eigenständig.
Das Sozialrecht ist ein vielfältiges Rechtsgebiet, mit dem jeder Mensch während seines Lebens in Berührung kommt. Nicht immer gelingt das reibungslos. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, sind die Sozialgerichte zur Entscheidung berufen. Die Sozialgerichtsbarkeit dient im Wesentlichen dem Schutz der sozialen Rechte der Bürger/innen.
Im Freistaat Thüringen finden Sie die Sozialgerichte in Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen sowie das Thüringer Landesozialgericht in Erfurt.
Es werden nach § 51 SGG u.a. Streitigkeiten aus den Rechtsgebieten der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Pflegeversicherung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts verhandelt.
Weitere Informationen zum Aufbau, den Aufgaben und zum Verfahren erhalten Sie auf der Homepage des Thüringer Landessozialgerichts (http://www.thlsg.thueringen.de).
Gerichtsstandorte
Adressen
- Thüringer Landessozialgericht, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
- Sozialgericht Altenburg, Pauritzer Platz 1, 04600 Altenburg
- Sozialgericht Gotha, Bahnhofstraße 3a, 99867 Gotha
- Sozialgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
- Sozialgericht Nordhausen, Taschenberg 59/60, 99734 Nordhausen