Aufgabengebiete

Der Justizvollzug hat die Aufgabe, Straftäter zu einem straffreien Leben zu befähigen und vom Rande der Gesellschaft zurück in deren Mitte zu führen. Indem er diejenigen, die gegen unsere gesetzlichen Vorgaben verstoßen, für eine gewisse Zeit aus dem gesellschaftlichen Leben herausnimmt, schützt er zudem die Bevölkerung und gibt ihr Sicherheit.

Außenansicht Justizzentrum Jena Copyright: ©Landgericht Gera

Vollzugsanstalten und Vollzug

Diesen Anforderungen stellt sich der Freistaat Thüringen derzeit mit seiner Jugendstrafanstalt Arnstadt, der Jugendarrestanstalt Arnstadt und den Justizvollzugsanstalten Goldlauter, Hohenleuben, Tonna und Untermaßfeld. Der überwiegende Teil der Inhaftierten verbüßt eine Freiheitsstrafe bzw. befindet sich in Untersuchungshaft. Aber auch andere zahlenmäßig untergeordnete Haftarten wie Beuge-, Erzwingungs- und Ordnungshaft werden hier vollstreckt.

Die Gefangenen kommen aus allen Alters-, Gesellschafts- und Bildungsschichten. Sie gehören unterschiedlichen Ethnien und Religionen an. Eine zunehmende Zahl leidet unter Persönlichkeitsstörungen und/oder Suchtproblematiken. Die Aufgabe des Vollzuges ist, sie zu Beginn der Haft dort abzuholen, wo sie stehen und mitzunehmen auf einen Weg in ein besseres und straffreies Leben. Diesen Herausforderungen, die zunehmend komplexer werden, stellen sich die Justizvollzugsbediensteten täglich und nehmen damit eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Dabei arbeiten die Bedienstete des Thüringer Justizvollzuges unabhängig von ihrer Ausbildung (Vorbereitungsdienst im mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes oder im gehobenen Justizvollzugs- und Verwaltungsdienstes) und Fachrichtung (Psychologen, Sozialpädagogen, Pädagogen, Ärzte) Hand in Hand und unterstützen sich gegenseitig.

Außenansicht mit Straßenbahnschienen und Verkehr des Justizzentrum Erfurt Copyright: ©LEG Wiemers

Der Justizvollzug als Arbeitgeber

Der Justizvollzug ist ein attraktiver Arbeitgeber mit anspruchsvollen Berufstätigkeiten, die sicher und planbar sind. Wer sich für eine Tätigkeit im Vollzugsdienst interessiert, durchläuft in der mittleren Laufbahn zunächst eine zweijährige Ausbildung zur/zum Justizvollzugsobersekretär/-in und in der gehobenen Laufbahn ein dreijähriges Fachhochschulstudium zur/zum Justizvollzugsinspektor/in. Alle Interessierten können sich unter https://www.youtube.com/watch?v=0m2VZ58fl3g mittels eines kurzen Filmes über die Aufgaben, Anforderungen und Voraussetzungen dieser Berufsbilder informieren.

Außenansicht Justizzentrum Erfurt mit davor parkenden Autos Copyright: ©LEG Wiemers

Duale Studiengänge

Justizvollzugsinspektor

Beamtenanwärter/innen in der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes im Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen.

Den Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes kommt innerhalb des Justizvollzugs große Bedeutung zu, weil sie neben den Verwaltungsaufgaben in Geschäftsleitung und Personaladministration, Arbeits- und Versorgungswesen, Rechnungswesen oder Controlling insbesondere die speziellen vollzuglichen Aufgaben des mittleren Führungsmanagements einer Justizvollzugsanstalt selbständig und eigenverantwortlich wahrnehmen. Sie verstehen sich als Bindeglied innerhalb des Systems der beteiligten Berufsgruppen und als Rückgrat des Vollzuges und der Verwaltung.

Die Ausbildung in Form eines dualen Studiums erfolgt in einem drei Jahre dauernden Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst umfasst das Fachstudium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel und berufspraktische Studienzeiten an verschiedenen Justizvollzugsanstalten im Freistaat Thüringen.

Anforderungen:

  • Fachhochschulreife oder eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • Höchstaltersgrenze gemäß § 7 ThürLaufbG noch nicht erreicht
  • Erfüllung der sonstigen Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgeset

Vorbereitungsdienste und Referendariatsplätze

Justizvollzugsobersekretär

Beamtenanwärter/innen in der Laufbahn des mittleren Justizdienstes für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst bei Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen.

Die Beamtinnen und Beamten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bilden die größte Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt mit wichtiger Schlüsselrolle. Sie sind die ersten Ansprechpersonen für die Gefangenen. Sie sind verantwortlich für die sichere Unterbringung und zuständig für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Inhaftierten. Sie unterstützen die Sozialen und Medizinischen Dienste bei der Behandlung der Gefangenen. Sie ordnen und gestalten den Tagesablauf in der Vollzugsabteilung. Sie wirken bei der Aufnahme und Entlassung der Inhaftierten mit. Und sie arbeiten im Schichtdienst.

Die Ausbildung erfolgt in einem zwei Jahre dauernden Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst umfasst die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsausbildungsstätte am Bildungszentrum in Gotha sowie berufspraktische Ausbildungszeiten an den Justizvollzugsanstalten im Freistaat Thüringen.

Anforderungen:

  • Abschluss einer Hauptschule mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder den Abschluss einer Realschule bzw. eines gleich- oder höherwertigen Schulabschlusses nicht zwingend mit Berufsausbildung
  • am Einstellungstag mindestens 18 Jahre alt
  • Erfüllung der sonstigen Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach §§ 7, 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz
  • charakterliche, geistige und körperliche sowie in gesundheitliche Eignung (PDV 300

Praktikumsplätze

Praktika sind insbesondere im Bereich der Fachdienste möglich.