Das Thüringer Finanzministerium (TFM) ist eine der obersten Landesbehörden und als Fachministerium für alles rund um die Finanzen zuständig. Zum TFM gehören weitere Behörden, die es bei seinen Aufgaben unterstützen: insgesamt 11 Finanzämter, das Thüringer Landesamt für Finanzen sowie zwei Bildungseinrichtungen – die Thüringer Landesfinanzschule und der Fachbereich Steuern der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, wo die Steuerbediensteten des Landes entweder in einer zweijährigen Ausbildung oder einem dreijährigen dualen Studium ausgebildet werden.
Allgemeines
Steuern für die Gestaltung des Freistaats
Das TFM ist an der Steuergesetzgebung beteiligt und dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Regelungen im Freistaat korrekt umgesetzt werden. Es hat deshalb die Dienst- und Fachaufsicht über seine 11 Thüringer Finanzämter, die die Steuern festsetzen, prüfen und einholen, damit Thüringen immer genügend Geld zur Verfügung hat, um in alle möglichen Bereiche zu investieren.
Landeshaushalt
Die dem Freistaat Thüringen zur Verfügung stehenden Gelder werden z. B. in die Bereiche Bildung, Sicherheit, Wirtschaft und Soziales investiert. Auch die Kommunen, also die Städte und Gemeinden, werden damit finanziell unterstützt. Wie viel dafür nötig ist und wofür genau es ausgegeben wird, das Budget sozusagen, wird auch Landeshaushalt genannt.
Das TFM erstellt mit seiner Erfahrung einen Entwurf für das dazugehörige Landeshaushaltsgesetz, das erst vom Kabinett verabschiedet und schließlich an den Thüringer Landtag weitergeleitet wird. Erst dann können die Gelder auch ausgegeben werden.
Dass der in einzelne Haushaltspläne unterteilte Landeshaushalt auch so umgesetzt wird, wie festgelegt wurde, überprüft das TFM ebenfalls und hilft bei der Abwicklung aller Kassen- und Rechnungsgeschäfte der Ministerien, der Staatskanzlei, des Landtags und des Rechnungshofs.
Jede Menge Aufgaben rund ums Geld
Das TFM hat noch einige Aufgaben mehr, die sich um Einnahmen und Ausgaben drehen:
- Organisation aller Beteiligungen des Freistaats Thüringen an verschiedenen Unternehmen
- Übernahme von Bürgschaften oder Garantien durch den Freistaat, um Voraussetzungen zu erfüllen, die von einigen Förderungen verlangt werden – damit stärkt der Freistaat den Wirtschafts- und Investitionsstandort Thüringen
- Rechtsaufsicht über die Thüringer Sparkassen
- Versicherungsaufsicht über die in Thüringen ansässigen Versorgungswerke der freien Berufe, die Zusatzversorgungskasse Thüringen sowie die Feuerwehrkasse Thüringen
- Fachaufsicht über das Thüringer Landesamt für Finanzen im Bereich Fiskalerbschaften (was der Staat erbt, wenn es keine Erben für Häuser oder Vermögen gibt), herrenloser Liegenschaften und Recht der „offenen Vermögensfragen“ aus DDR-Zeiten
- Verwaltung von Schulden, die zur Finanzierung des Landeshaushalts am Kapitalmarkt aufgenommen wurden
- Vertretung von Thüringen in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
- Gestaltung der Rechte und Pflichten der Azubis und Angestellten beim Freistaat im Rahmen von Tarifvertragsverhandlungen inkl. Zusatzversorgung, betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
- Besoldung und Versorgung der Thüringer Beamten und Richter sowie Erarbeitung der hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen
Arbeiten im Thüringer Finanzministerium
Sie können gut mit Zahlen umgehen und interessieren sich für eine Tätigkeit im Thüringer Finanzministerium? Egal ob im mittleren, gehobenen oder höheren Dienst - wir suchen ständig nach Unterstützung für die Teams in unserem Haus.
Wir freuen uns, Sie auch als Azubi zum:zur Finanzwirt:in oder Student:in zum:zur Diplom-Finanzwirt:in bei uns begrüßen zu dürfen.
Darüber hinaus bieten wir künftigen IT-Spezialist:innen z. B. mit dem neuen dualen Studiengang zum:zur Verwaltungsinformatiker:in einen großartigen Einstieg in den gehobenen Dienst sowie die Möglichkeit, an der Digitalisierung Thüringens aktiv mitzuarbeiten.
Gerne begleiten wir Sie ebenfalls auf Ihrem Weg zum:zur Volljurist:in. Im Rahmen der Verwaltungs- und Wahlstation Ihres Referendariats können Sie sich einen Überblick über die Arbeit auf den verschiedenen Tätigkeitsfeldern verschaffen. Für die Schwerpunktbereiche „Verwaltung“ sowie „Wirtschafts- und Finanzenwesen“ sind sowohl das TFM als auch die Thüringer Finanzämter allgemein zugelassen. Mit Blick auf das TFM besteht daneben eine allgemeine Zulassung für den Schwerpunkt „Arbeits- und Sozialrecht“.
Auch als Volljurist:in bieten sich zahlreiche Einsatzmöglichkeiten in unserem Ministerium oder einer der nachgeordneten Behörden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Sonderseite (Link: https://finanzen.thueringen.de/wir-bilden-aus) des Thüringer Finanzministeriums.
Hört sich mehr als gut an? Dann lassen Sie uns Ihre Bewerbung zukommen – am besten gleich online über unser Job-Portal.

Das Finanzamt sucht Dich!
Was beinhaltet die Ausbildung oder ein Studium für einen Job im Finanzamt? Wo findet die Ausbildung statt? Auf welchen Berufe- und Ausbildungsmessen kann ich mich über Arbeitsbereiche in der Thüringer Steuerverwaltung in einem direkten Gespräch informieren? Was sind die Einstellungsvoraussetzungen und wie funktioniert das Bewerbungsverfahren genau. Antworten auf all solche Fragen sind hier auf der Sonderseite des Thüringer Finanzministeriums zu finden.