Vorstellung des Thüringer Finanzgerichts

Das Thüringer Finanzgericht ist im Wesentlichen zuständig für Klagen gegen Bescheide der Finanzämter in Steuerangelegenheiten, der Zollbehörden sowie der Familienkassen wegen Kindergeld.

Die Anforderungen für eine richterliche Tätigkeit am Thüringer Finanzgericht ergeben sich aus Anlage 2 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Beurteilung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten einschließlich richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Anforderungsprofile (ThürRiStABeurtVO) vom 07. April 2022, GVBl. 2022, 210.

Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Es entscheidet als oberes Landesgericht hauptsächlich über Klagen von Bürgern gegen Bescheide der Finanzämter, Zollbehörden und Familienkassen der Arbeitsagenturen. Es geht in den Verfahren daher vor allem um die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, z.B. wegen Einkommensteuer (Lohnsteuer), Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Zöllen. Seit 1996 befasst es sich auch mit Streitigkeiten über das Kindergeld.

Die Bestrafung von Steuersündern, z.B. wegen Steuerhinterziehung, gehört nicht zu seinen Aufgaben. Dies übernimmt die Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- und Landgerichte). Ein Finanzgericht ist - wie jedes andere Gericht - sachlich unabhängig und nicht an Weisungen der Finanz- oder Zollbehörden gebunden.

Sachliche Zuständigkeit (Im Einzelnen: § 33 der Finanzgerichtsordnung):

  • gerichtliche Verfahren gegen Finanzämter wegen Steuerzahlungen (auch Kirchensteuer, nicht Gemeindesteuern) und wegen Vergütungen aus Steuermitteln (zum Beispiel Investitionszulagen)
  • gerichtliche Verfahren gegen Familienkassen und andere Behörden wegen Kindergeld
  • gerichtliche Verfahren gegen Hauptzollämter wegen Zöllen, Verbrauchssteuern und Marktordnungsrecht
  • gerichtliche Verfahren in Steuerberatungsangelegenheiten

Örtliche Zuständigkeit:

Für den gesamten Freistaat Thüringen

Das Finanzgericht ist in Senate gegliedert. Das Thüringer Finanzgericht besteht aus vier Senaten. Diese entscheiden in der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter sollen sicherstellen, dass auch außerjuristische Überlegungen sowie besondere Erfahrungen, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, in ein Urteil einfließen. Sie haben volles Stimmrecht. Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag von Berufsverbänden, Parteien und anderen Organisationen für vier Jahre gewählt.

Der Senat kann in einfach gelagerten Sachen beschließen, dass ein Berufsrichter allein als Einzelrichter entscheidet.

Gerichtsstandorte

Thüringer Finanzgericht
Bahnhofstr. 3a
99867 Gotha