Das Thüringer Finanzgericht ist im Wesentlichen zuständig für Klagen gegen Bescheide der Finanzämter in Steuerangelegenheiten, der Zollbehörden sowie der Familienkassen wegen Kindergeld.
Die Anforderungen für eine richterliche Tätigkeit am Thüringer Finanzgericht ergeben sich aus Anlage 2 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Beurteilung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten einschließlich richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Anforderungsprofile (ThürRiStABeurtVO) vom 07. April 2022, GVBl. 2022, 210.
Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Es entscheidet als oberes Landesgericht hauptsächlich über Klagen von Bürgern gegen Bescheide der Finanzämter, Zollbehörden und Familienkassen der Arbeitsagenturen. Es geht in den Verfahren daher vor allem um die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, z.B. wegen Einkommensteuer (Lohnsteuer), Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Zöllen. Seit 1996 befasst es sich auch mit Streitigkeiten über das Kindergeld.
Die Bestrafung von Steuersündern, z.B. wegen Steuerhinterziehung, gehört nicht zu seinen Aufgaben. Dies übernimmt die Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- und Landgerichte). Ein Finanzgericht ist - wie jedes andere Gericht - sachlich unabhängig und nicht an Weisungen der Finanz- oder Zollbehörden gebunden.