„Wir prüfen laufend“ lautet passenderweise das Motto des Thüringer Rechnungshofs beim jährlichen Rudolstädter Firmenlauf. Denn im wahrsten Sinne des Wortes prüft der Rechnungshof im laufenden Prozess die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats Thüringen, wobei er ständig auch alle Betriebe und Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen und „landesunmittelbare Körperschaften“ sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Blick behält.
All dass, um die korrekte Verwendung der Steuergelder durch das Land und seine Ministerien im Blick zu behalten.
Als moderne Instanz der Finanzkontrolle ist der Rechnungshof nicht nur Prüfer, sondern auch Berater – für den Landtag, die Landesregierung und auch andere Einrichtungen. Dabei berät der Thüringer Rechnungshof im Hinblick auf Qualitätsverbesserungen, eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit, Einsparungsmöglichkeiten und Verwendung von eventuellen Mehreinnahmen.
Zu guter Letzt berichtet der Rechnungshof auch über die Ergebnisse seiner Arbeit. Dieser Jahresbericht dient als Grundlage für die „Entlastung der Landesregierung“ durch das Parlament, also die Absegnung der Einnahmen und Ausgaben des Jahres und anschließenden Veröffentlichung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.