Rechtliche Grundlagen
Die Thüringer Staatskanzlei wird diese Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In § 2 der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-) vom 28. April 2020 wird auf § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) verwiesen. § 3 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. (Insbesondere Kapitel 9 und die Tabelle A.1 aus dem Anhang A der technischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1). Bezüglich Webseiten wird auf die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines verwiesen. Am 05. Juni 2018 wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 empfohlen (siehe WCAG 2.1). Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (Konformitätsstufen A und AA).

Nach § 1 ThürBarrWebG (Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 30. Juli 2019) unterliegen folgende Inhalte nicht den Vorgaben zur Barrierefreiheit:

  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich
  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • Inhalte, die als Archive gelten, das heißt die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden. Darunter fallen die Thüringen-Monitore, die vor dem Jahr 2019 erschienen sind.

Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2025 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://karriere.thueringen.de/ und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.1 aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die “gute Zugänglichkeit“ der Internetseite https://karriere.thueringen.de/ soll demnächst noch in einem unabhängigen WACG-Test überprüft werden. Das Prüfergebnis wird nach Abschluss des Verfahrens hier veröffentlicht und dient als Grundlage für weitere Verbesserungen.

Noch bestehende Mängel und Optimierungen
Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel. Optimierungen müssen vor allem noch an älteren PDF- und MS-Office-Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Für diese Dokumente werden, soweit möglich, alternative Darstellungswege geprüft und umgesetzt, etwa die Darstellung in reiner Textform. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte von den zentralen Sachverhalten möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach eine Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an das für die Online-Kommunikation zuständige Referat der Thüringer Staatskanzlei wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen. Nutzen Sie hierzu das Kontaktformular oder wenden Sie sich an:

Thüringer Staatskanzlei Regierungsstraße 73 99084 Erfurt
Telefon: +49 361 / 37 900
E-Mail: online-redaktion@tsk.thueringen.de

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von https://karriere.thueringen.de/ benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz im Thüringer Landtag Jürgen-Fuchs-Straße 199096 Erfurt
Telefon: 0361 573118007
E-Mail: internet@tlmb.thueringen.de