Strafverfolgung

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Staatsanwaltschaft der vier Thüringer Staatsanwaltschaften am Ort der Landgerichte in Erfurt, Gera, Mühlhausen und Meiningen. Diese sind für die erstinstanzliche Strafverfolgung in diesen Landgerichtsbezirken zuständig. Das heißt, sie leiten die Ermittlungsverfahren, die von der Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden unterstützt werden. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt oder Anklage vor Gericht erhebt. Vor Gericht vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen den Angeklagten.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren Sitz - ebenso wie das Thüringer Oberlandesgericht - in Jena und ist diesem im Hinblick auf die Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in zweiter Instanz zugeordnet („Rechtsmittelinstanz“).

Dieser Aufgabenbereich der Generalstaatsanwaltschaft ergibt sich aus ihrem Amt als „Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht“. Sie ist die dem Oberlandesgericht zugeordnete Staatsanwaltschaft für alle Rechtsmittelsachen und andere Überprüfungen, für die dieses Gericht in Strafsachen zuständig ist.

Daneben kann die Generalstaatsanwaltschaft auch erstinstanzlich als Ermittlungsbehörde zuständig sein; das betrifft solche Verfahren, für die als erste bzw. Tatsacheninstanz ausnahmsweise nicht das Amts- oder Landgericht, sondern das Oberlandesgericht zuständig ist. Es handelt sich dabei um sog. Staatsschutzsachen (Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit, insbes. Terrorismus und Spionage).

Zudem obliegen der Behörde auch die Aufgaben

  • der Durchführung von Entschädigungsverfahren für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, etwa zu Unrecht erfolgter Freiheitsentziehung;
  • der Betreibung ehrengerichtlicher Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater wegen Verstößen gegen ihre Standespflichten;
  • der Vertretung des Justizministers in seinem Geschäftsbereich bzgl. von der Justiz oder gegen sie geltend gemachte (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche.

Schließlich übt die Generalstaatsanwaltschaft die Fach- und Dienstaufsicht über die vier Thüringer Staatsanwaltschaften aus. Sie ist verantwortlich dafür, dass die einzelnen Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten personell und materiell ausgestattet und funktionsgerecht organisiert sind.

Ausführliche Informationen zur Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften in Thüringen finden Sie unter Startseite | Thüringer Generalstaatsanwaltschaft (thueringen.de).